Funktionskontrolle Gehörschutz

PSA-Verordnung 2016/425
Im Rahmen dieser neuen Verordnung wird bei Abgabe der Gehörschutz-Otoplastik eine nachhaltige Dokumentationspflicht gefordert, bei der eine Funktionskontrolle am Kunden durchzuführen ist.

Formulare und Dokumente
Für die gesetzeskonforme Umsetzung der Forderung einer Funktionsprüfung bei Gehörschutz-Otoplastiken beachten Sie bitte die folgenden Informationen und Formulare.

Übermittlung an die otofaktur
Die Funktionskontrollformulare können per Hand oder am Computer ausgefüllt werden. Das Ergebnis schicken Sie uns bitte per E-Mail an unsere E-Mail-Adresse:

funktionskontrolle@otofaktur.de

Für die Übermittlung bitten wir Sie die ausgefüllten Funktionskontrollen wie folgt zu benennen:

IhrFirmenname_KommissionsNachname_KommissionsVorname.pdf

Bei Fragen zu den Funktionskontrollen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.