Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Vertriebsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der otofaktur GmbH (nachfolgend otofaktur genannt) geschlossenen Verträge über die Lieferung und/oder Erstellung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung bzw. Beauftragung des Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und der otofaktur zur Ausführung der Verträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
1.3 Unsere Angebote richten sich nur an gewerbliche Kunden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert.
2 Angebot
2.1 Unser Warenangebot stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit Bestellung bzw. Beauftragung unterbreiten Sie uns ein Angebot, welches wir dann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder Lieferung annehmen. Bei allen Otoplastik-Preisen handelt es sich um Stückpreise.
3 Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, ohne etwaig zu zahlende Zölle und Steuern, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Bankeinzug gewähren wir 2 % Skonto.
3.2 Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts nur insoweit berechtigt, als die zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
3.3 Im Falle der Zahlungseinstellung oder des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die gesamte Forderung der otofaktur sofort fällig.
4 Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Regelmäßig verlässt jede Otoplastik zwischen dem 3. und 5.Arbeitstag nach Auftragseingang unser Haus.
Alle SE-Otoplastiken werden, wenn nicht anders vorgesehen, mit einem transparenten 3,1 mm-Schallschlauch ausgeliefert.
4.2 Für Eilaufträge berechnen wir zusätzliche Kosten laut unserer jeweils aktuellen Preis- und Kostentabelle, die wir Ihnen auf Anfrage mitteilen.
4.3 Sollten wir Lieferfristen, z. B. wegen höherer Gewalt, nicht halten können, werden wir Sie umgehend informieren.
4.4 Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht gestellt wird, kann die otofaktur von dem Vertrag zurücktreten.
4.5 Die otofaktur ist zu Teillieferungen und Teilleis-tungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5 Gefahrübergang, Versand, Verpackung
5.1 Verladung und Versand erfolgen versichert auf Gefahr des Kunden, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über.
6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Die otofaktur gewährleistet, dass die gelieferten Otoplastiken und Waren frei von Mängeln sind. Otoplas-tiken werden auf der Grundlage des Abdruckes erstellt. Eine Otoplastik ist frei von Mängeln, wenn sie dem Abdruck entspricht. Für Veränderungen der Ohrmuschel des Endkunden kann naturgemäß nicht gehaftet werden.
6.2 Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde wird die Ergebnisse und Waren nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde umgehend mitteilen. Geht in einer Frist von 3 Monaten nach Ablieferung keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Ergebnisse und Waren als abgenommen bzw. freigegeben.
6.3 Wir weisen darauf hin, dass die Abbildungen von Produkten in Katalogen oder im Internet u. a. keine Farbverbindlichkeit gewährleisten – Abweichungen sind möglich.
6.4 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde ein Recht zur Nacherfüllung. Im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt die otofaktur den Mangel nach ihrer Wahl entweder durch Nachlieferung (Lieferung einer neuen Ware) oder Nachbesserung (Beseitigung des Mangels). Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die otofaktur trägt im Falle der Mängelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem 2. vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
6.5 Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die der otofaktur zurechenbar schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist der otofaktur und bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch die otofaktur oder wenn Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
6.6 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der otofaktur, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
6.7 Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden und von Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, d. h. unvorhersehbarer, unabwendbarer Ereignisse, eintreten.
6.8 Bei der Herstellung von Otoplastiken ist der Kunde verpflichtet mitzuwirken, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Abdrücke den 2. Knick mit aufweisen, gereinigt und blasenfrei sind.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der otofaktur.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
7.4 Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.5 Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8 Kunden und Rabatte
8.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, über die otofaktur Rabatte – auch von Drittanbietern – zu erhalten. Die Einkaufsrabatte variieren von Zeit zu Zeit. Die jeweils aktuellen Rabattprogramme stellen wir gern auf Anfrage zur Verfügung.
8.2 Zubehör-Artikel sind nicht rabattierfähig.
9 Ergänzende Bestimmungen
9.1 Die otofaktur kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen.
9.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
9.3 Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.
9.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen der otofaktur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der otofaktur.
9.5 Das Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit der Vereinbarung der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG, as of April 11, 1980) wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.